Lanes & Planes
CSRD und Geschäftsreisen: Was auf Unternehmen zukommt
Ab 2026 müssen mittelständische Unternehmen gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Diese Berichte müssen auch indirekte CO₂-Emissionen umfassen, darunter Emissionen aus Geschäftsreisen.
Die Berichte basieren auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und sollen Umweltauswirkungen, soziale Verantwortung und Unternehmensführung vergleichbar machen. Als Grundlage dient die geplante EU-Omnibus-Initiative, die ESG-Berichtspflichten vereinheitlichen soll. Ziel ist ein integriertes, digitales ESG-Reporting-System.
Geschäftsreisen sind Scope-3-Emissionen
Emissionen aus Flügen, Bahnreisen oder Mietwagen zählen zu den Scope-3-Emissionen, weil sie durch externe Anbieter verursacht, aber vom Unternehmen beauftragt werden. Ihr Anteil am CO₂-Fußabdruck kann erheblich sein, daher werden Reiserichtlinien und Buchungsdaten zu zentralen Elementen der Nachhaltigkeitsberichte.
Unternehmen müssen künftig standardisierte, überprüfbare Berechnungsmethoden, z. B. GHG Protocol, ISO 14064, nutzen. Schätzwerte sind nicht mehr zulässig. Die Daten müssen digital, revisionssicher und maschinenlesbar dokumentiert werden, eine Herausforderung für viele Mittelständler, da oft integrierte Systeme fehlen.
Unternehmen sollten sich jetzt auf die Berichtspflicht vorbereiten, Prozesse digitalisieren und Reisedaten strukturiert erfassen. Geschäftsreisen bieten einen praktischen Ansatz, um Emissionen zu reduzieren etwa durch: Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel, Zusammenlegung von Terminen und verstärkte virtuelle Meetings.
Die CSRD macht Geschäftsreisen zu einem wichtigen Hebel für glaubwürdiges Nachhaltigkeitsmanagement. Wer frühzeitig transparente und digitale Strukturen schafft, erfüllt nicht nur künftige Berichtspflichten, sondern stärkt auch aktiv seine Klimabilanz.










