Umfrage zu DSGVO

dpa | Andrea Gillhuber,

Unklare Datenschutz-Regelungen machen Wirtschaft zu schaffen

Seit dem 25. Mai 2018 gilt innerhalb der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Rechtsrahmen zeigt nicht nur Internet-Konzernen wie Google und Meta ihre Grenzen auf, sondern stellt auch die deutsche Wirtschaft vor Herausforderungen.

© Pixabay/CC0

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stößt in der deutschen Wirtschaft weiterhin auf Kritik. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland hervor, die am Dienstag in Berlin veröffentlicht wurde. Auch im fünften Jahr seit dem Inkrafttreten der Datenschutzauflagen bestehe eine erhebliche Rechtsunsicherheit zu den genauen Vorgaben der DSGVO, erklärten 78 % der befragten Unternehmen. Die Umsetzung der Verordnung sei etwa wegen neuer Richtlinien dazu nie vollständig abgeschlossen, bemängelten 88 %.

Gut zwei Drittel (68 %) der Unternehmen sind der Auffassung, dass der strenge Datenschutz die Digitalisierung erschwere, sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. 61 % meinen, in Deutschland übertreibe man es mit dem Datenschutz. Trotzdem hat die Mehrheit der Unternehmen die DSGVO umgesetzt. 22 % reklamieren für sich, die DSGVO vollständig umgesetzt zu haben, 40 % »größtenteils«. Ein Drittel räumt ein, sich nur »teilweise« an die Verordnung angepasst zu haben.

Die Defizite bei der Umsetzung sind nicht mehr so häufig auf fehlende Fachpersonal zurückzuführen. Vor einem Jahr beklagte ein Drittel der Unternehmen einen Mangel an qualifizierten Beschäftigten. Dieser Wert sank in der aktuellen Umfrage auf 24 %. Und auch bei den benötigten Finanzmitteln zeichnet sich eine leichte Entspannung ab: 2021 nannten 37 % »fehlende finanzielle Ressourcen« als eine der größten Herausforderungen bei der DSGVO-Umsetzung, in der aktuellen Umfrage sank der Wert auf 32 %.

In der Umfrage machten die Unternehmen weiterhin deutlich, wie wichtig eine Rechtsgrundlage für internationale Datentransfers ist. 60 % praktizieren eine Übertragung von personenbezogen Daten in Länder außerhalb der EU. Ein Verzicht dieser Datentransfers habe gravierende Folgen. 60 % der Unternehmen sagen, sie könnten dann einen globalen Sicherheits-Support nicht mehr aufrechterhalten, 57 % geben an, dass sie bei einem Aus für Datentransfers bestimmte Produkte und Dienstleistungen nicht mehr anbieten könnten. 55 % befürchten in diesem Fall Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern.

Die Datentransfers in Länder außerhalb der EU stehen rechtlich auf wackeligen Beinen, weil der Europäische Gerichtshof in zwei Entscheidungen Absprachen für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik für ungültig erklärt hat. Im Juni 2020 hatte der EuGH den »Privacy Shield« mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern. Mit einer ähnlichen Begründung hatte der EuGH im Oktober 2015 bereit das transatlantische Datenschutz-Abkommen »Safe Harbor« einkassiert.

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