Phoenix Contact
Verantwortungsvoller Umgang mit generativer KI
Mit generativer KI hält künstliche Intelligenz nun Einzug in jegliche Bereiche eines Industrieunternehmens. Entsprechend gilt es mit dieser Technologie verantwortungsvoll umzugehen. Dies betrifft insbesondere die Aspekte Recht und Ethik, aber auch die Mitarbeitenden selbst. Ein Erfahrungsbericht von Phoenix Contact.
Bei Phoenix Contact wird KI schon seit längerem verwendet. Nicht zuletzt verkauft der Blomberger Automatisierungsspezialist Produkte mit KI-Funktionalitäten. Zu Beginn des Jahres 2023 baute sich allerdings eine Welle von neuen KI-Applikationen auf, die den Arbeitsalltag vieler Mitarbeitenden in Industrieunternehmen verändern werden. Als Beispiele seien ChatGPT-4, Synthesia, DALL-E 3, Jasper oder HeyGen genannt. Daher regelt seit Ende 2023 eine Compliance-Richtlinie die konforme Nutzung von generativer KI bei Phoenix Contact. Was ist der Grund dafür? Wegen der verschiedenen, teilweise gänzlich unbekannten Risiken während des Einsatzes wurde die Verwendung von generativer KI im Frühjahr 2023 generell im Unternehmen verboten. Denn der Schutz von Intellectual Property muss sichergestellt und für eine konforme Nutzung durch die Mitarbeitenden gesorgt werden. Somit ergab sich die Notwendigkeit eines allgemein gültigen Rahmenwerks, dessen Kernpunkt der Grundsatz „Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ ist.
Interdisziplinäres AI Competence Team
Auf Basis eines unternehmensweiten Aufrufs hat sich ein interdisziplinären ‚AI Competence Team‘ mit dem Ziel gebildet, innerhalb von drei Monaten Use Cases für Phoenix Contact zu evaluieren. Im Kontext der Detaillierung der Anwendungsfälle mussten gleichzeitig rechtliche, betriebliche und technische Risiken erkannt, minimiert und ein Vorschlag für das erwähnte Rahmenwerk erarbeitet werden. Konkret involviert waren unter anderem Experten und Vertreter aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen wie beispielsweise IT, Human Resources, Legal, Compliance und Betriebsrat. Mit dem ‚Corporate AI Manager‘ (CAIM) wurde eine zentrale Instanz geschaffen, die besonders die Konformität im KI-Kontext sicherstellt.
Um eine möglichst effektive Arbeit rund um das Thema generative KI leisten zu können, prägten sich ein Kernteam sowie Sub-Teams aus. Die Mitglieder beschäftigten sich mit Fragestellungen wie „Generative KI versus klassische KI“, „Large Language Models“ oder „Rechtliche Implikationen bei der Verwendung von KI“. Parallel zu den Aktivitäten in den Teams erfolgte eine Beratung durch eine auf künstliche Intelligenz und Datenökonomie spezialisierte Kanzlei. Dort wurden des Weiteren das Urheberrecht bei der Code- und Textgenerierung sowie die Kennzeichnung des erstellten Outputs besprochen und es wurde diskutiert, wie sich eine ideologische Färbung (BIAS) minimieren lässt. Aus regulatorischer Perspektive ist der EU AI Act zu nennen, der Industrieunternehmen vor Herausforderungen stellen wird. Auch hier befasst sich ein interdisziplinäres Projektteam unter der Leitung der Abteilung Corporate Compliance mit der Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen.
Regelmäßige Information und Schulung
Bei aller Relevanz von Recht und Regulatorik darf der Mensch nicht vergessen werden – vor allem vor dem Hintergrund, dass im Kontext der generativen KI ein deutlich größerer Anteil der Mitarbeitenden betroffen sein wird, als dies bei der klassischen KI der Fall ist, die sich meist an Experten richtet. Folglich agiert Phoenix Contact transparent: Regelmäßige Stand-ups haben zum Wissensaustausch innerhalb des AI Competence Teams beigetragen. Zudem erfolgte eine stetige Kommunikation zentraler Ergebnisse und Ereignisse, beispielsweise durch Einträge im Intranet, Live-Streams oder veröffentlichte Videos. Mittlerweile ist die sogenannte ‚AI Community‘ zentraler Anlaufpunkt für sämtliche Themen rund um (generative) KI. Zu Beginn des Jahres 2024 wurde eine verpflichtende Grundlagenschulung für alle Mitarbeiter eingeführt. Diese ist jährlich zu durchlaufen, da sich Technologien, Regularien und weitere Rahmenbedingungen kurzzyklisch ändern (können). Für konkrete Anwendungsfälle und/oder Tools werden Schulungsangebote entwickelt und durchgeführt.
KI-Kodex gemeinsam entwickelt
Ein Team aus dem Corporate AI Manager, Corporate Human Relations und der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit hat einen sogenannten KI-Kodex erarbeitet. In diesem verpflichtet sich Phoenix Contact den Prinzipien einer menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI – und das im Kontext von Produkten, Services und Lösungen (Leistungsangebot) ebenso wie während der Anwendung in unternehmensinternen Prozessen (Wertschöpfungssicht). Der Automatisierungsspezialist stellt klar heraus, dass KI die Ressourcen schont, die Fähigkeiten und Expertisen der Mitarbeitenden ergänzt und ihnen dienlich ist. Nicht zuletzt wird die Verpflichtung zum Grundsatz der Nichtdiskriminierung hervorgehoben.
Beim Einsatz von (generativer) KI stehen die Mitarbeiter im Vordergrund. Die Anwendungsfälle sollen entlasten und unterstützen, nicht Jobs wegrationalisieren. Schulungen werden regelmäßig angeboten und erweitert, die Basisschulung KI ist verpflichtend. Die Mitglieder der AI Community teilen Updates und generelle Informationen turnusmäßig. Die Richtlinie ‚Generative KI‘ wirkt auf den ersten Blick restriktiv, allerdings zeigt sie den Prozess zur konformen – rechtssicheren und menschenzentrierten – Umsetzung von Anwendungsfällen auf. Sie ist also mehr Enabler als Verhinderer. Weiterhin kommt der Rechtskonformität bei Phoenix Contact eine große Priorität zu. Der zyklische Austausch mit Stakeholdern wie dem Betriebsrat, Datenschutzbeauftragten und der Geschäftsführung ist essenziell. Die Konformität zum EU AI Act stellt ein Muss dar, denn ansonsten drohen neben Geldstrafen sogar Handelsrestriktionen. ag
Der EU AI Act im Überblick
Der ‚EU AI Act‘ ist eine Verordnung der Europäischen Union, welche die Entwicklung und Anwendung künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der EU regelt und reguliert. Neben der Generierung einheitlicher Standards für KI-Systeme zielt die Verordnung auf die Minimierung potenzieller Risiken ab. Unter den EU AI Act fallen Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Einzelpersonen, die KI-basierte Leistungen anbieten. Kern des EU AI Acts ist eine verpflichtende risikobasierte Kategorisierung von KI-Anwendungen und die sich daran anschließende Umsetzung von Maßnahmen – beispielsweise Schaffung von Transparenz oder regelmäßige Überprüfungen. Darüber hinaus ergeben sich weitere Notwendigkeiten, etwa die turnusmäßige Schulung von Mitarbeitenden in Abhängigkeit ihrer Rolle/KI-Kompetenz. Verstöße gegen den EU AI Act können mit signifikanten Geldstrafen geahndet werden; eine eingeschränkte Nutzung oder ein Verbot von KI-Systemen ist ebenfalls möglich.











