MaschinenverordnungCybersecurity als Pflicht

Am 29. Juni 2023 wurde die »Maschinenverordnung (EU) 2023/1230« (im Folgenden: Maschinenverordnung) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Maschinenhersteller und -betreiber haben 42 Monate Zeit, die neuen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zu erfüllen.

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