Energieeffizienzgesetz EDL-G
Stichtag ist der 5. Dezember 2015
Bis zum 5. Dezember 2015 müssen die Dokumente für das Energieeffizienzgesetz EDL-G eingereicht sein. Holger Hoffmann, Fachbereichsleiter Managementsysteme bei TÜV Nord, zeigt auf, wie Unternehmen den ambitionierten Zeitplan einhalten können.
Herr Hoffmann, was ist das EDL-G und welche Unternehmen sind vom Gesetz betroffen?
Hoffmann: Das EDL-G ist die deutsche Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie, mit der die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % erhöht werden soll. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen. Das bedeutet: Neben den rund 11.000 Großunternehmen in Deutschland sind weitere über 100.000 Unternehmen betroffen. Und zwar alle Unternehmen, die über 250 Mitarbeiter, einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro vorweisen. Außerdem gilt die Regelung auch für Unternehmensbeteiligungen und verbundene Unternehmen.
Das EDL-G lässt sich entweder durch eine Energiemanagement-Zertifizierung nach DIN EN 50001 oder durch ein Energie-Audit einhalten. Was bevorzugen die Unternehmen?
Etwa zu einem Drittel setzen die Unternehmen Managementsysteme und zu zwei Dritteln Energie-Audits ein. Vereinfacht lassen sich zwei Gruppen bilden. Für diejenigen, die in ihren Unternehmen bereits Managementsysteme nutzen, ist es naheliegend, ein Energiemanagementsystem einzuführen, weil sie mit den Grundzügen und den Vorteilen der Managementsysteme vertraut sind und Synergie-Effekte nutzen können. Unternehmen, die bislang noch keine Berührungspunkte mit Managementsystemen gehabt haben, fangen lieber klein an – also mit einem Energie-Audit, weil es elementarer und leichter für den Einstieg und das Thema ist. Viele der Unternehmen halten sich jedoch die Option offen, später auf die ISO umzustellen.
Ist das Gesetz in den Unternehmen angekommen?
Ich glaube, dass es noch zahlreiche Unternehmen und Betriebe gibt, die nicht wissen, dass sie künftig das EDL-G umsetzen müssen. Die Unternehmen, die unsere Veranstaltungen besuchen, wissen, dass sie in der Pflicht sind. Insofern haben sie sich meist schon mit den Optionen der Umsetzung auseinandergesetzt. Was viele noch umtreibt, ist die Frage, welche Dokumente bis zum Stichtag am
5. Dezember vorgelegt werden müssen.
Was können Sie dazu sagen?
Kontrollinstanz für das EDL-G ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA. Dort müssen die Dokumente allerdings nicht aktiv eingereicht werden. Sie müssen aber vorliegen, sollte das BAFA im Rahmen der Stichprobenkontrolle danach fragen. Nachgewiesen werden muss dann, dass ein Energie-Audit vorgenommen wurde und der entsprechende Bericht muss vorliegen. Kommt ein Energiemanagementsystem zum Einsatz, muss ein entsprechendes Zertifikat oder Gutachten vorgelegt werden.
Und was raten Sie einem Unternehmen, das bis dato noch gar nicht tätig geworden ist?
Wer bis zum 5. Dezember die Umsetzung nicht abgeschlossen hat, muss drei Nachweise erbringen: Die Geschäftsführung bestätigt den Beginn der Maßnahmen und sie muss jemanden ernannt haben, der für das Energiemanagement verantwortlich ist. Außerdem muss eine Energieträgeranalyse vorliegen.
Wo liegen die Probleme bei der Umsetzung des EDL-G?
In erster Linie natürlich bei dem zusätzlichen Arbeitsaufwand, der den Betrieben entsteht. Viele Unternehmen sehen die Notwendigkeit und auch den mittelfristigen monetären Vorteil. Aber in vielen Fällen führt die Beschäftigung mit dem Thema Energieeffizienz zu personellen und zeitlichen Engpässen.









