ZVEI
Sechs Monate Übergangsfrist bei Motorenverordnung
Ziel erreicht: Die vom ZVEI geforderte Übergangszeit bis zur Verschärfung der Motorenverordnung wurde von der Europäischen Kommission im aktuellem Entwurf des Papiers ergänzt: Sechs Monate sind nun als Übergangsfrist vorgesehen.
Die Europäische Kommission möchte die Motorenverordnung (640/2009) ausdehnen, um Ausnahmen von der Oködesign-Richtlinie für energieeffiziente Elektromotoren zu reduzieren. Bisher sind Motoren von der Richtlinie ausgenommen, die beispielsweise für den Gebrauch in Höhen von über 1000 m (über NN), bei einer Umgebungstemperatur von über 40°C oder unter minus 15°C vorgesehen sind. Nach den Plänen der EU sollen die Grenzwerte auf 4000 m Höhe, 60°C beziehungsweise minus 30°C verschärft werden.
"Vorgesehen war ursprünglich eine Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Amtsblatt im Oktober 2013 praktisch ohne Übergangszeit", so Gunther Koschnick, Leiter des Fachbereichs Elektrische Antriebe im ZVEI-Fachverband Automation. "Mit dem letzten Entwurf der Europäischen Kommission vom 31. Juli 2013, öffentlich im Internet zugänglich, wurde nun die geforderte Übergangszeit von sechs Monaten nach Veröffentlichung ergänzt – ein toller Erfolg für die beteiligten Verbände", so Koschnick.
Das Problem bei der Verschärfung der Motorenverordnung ist, dass sich der Elektromotor im ungünstigen Fall nicht ohne weiteres durch einen Energiesparmotor ersetzen lässt, da Energiesparmotoren oft eine größere Bauform haben. Das bedeutet, dass die Stückliste nicht nur geändert, sondern auch umkonstruiert werden muss. Jeder in Europa neu in den Verkehr gebrachte Elektromotor, auch der Ersatzmotor, muss der verschärften Regelung entsprechen.
Bis zum 25. Oktober 2013 hat der Rat der Europäischen Union Zeit, das Amendment zur Motorenverordnung 640/2009 zu bestätigen. Die Verordnung wird im Anschluss im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt dann 20 Tage später mit einer Übergangszeit von sechs Monaten in Kraft.










