Kabinettsbeschluss zu NIS 2
Bundeskabinett beschließt NIS 2-Umsetzung: Streit um Ausnahmen bleibt
Die Bundesregierung hat den Kabinettsbeschluss zur nationalen Umsetzung der EU-NIS 2-Richtlinie gefasst. Fachleute begrüßen den Schritt, kritisieren aber fehlende Klarheit bei Ausnahmen und Zuständigkeiten.
Die Bundesregierung hat heute (30. Juli 2025) die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie NIS 2 beschlossen. Deren Ziel ist es, die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen (KRITIS) europaweit zu stärken und harmonisieren. Der Beschluss gilt als überfällig, lässt jedoch zentrale Fragen offen, etwa zur konkreten Ausgestaltung von Ausnahmen und Übergangsfristen.
Ulrich Plate, Leiter der Kompetenzgruppe KRITIS beim Verband der Internetwirtschaft eco, sieht im Kabinettsbeschluss ein wichtiges Signal: „Damit kehrt das Thema Cybersicherheit endlich auf die politische Bühne zurück – überfällig angesichts der sicherheitspolitischen Lage. Die EU-Richtlinie verlangt nicht weniger als eine strukturelle Modernisierung der Sicherheitsarchitektur kritischer Infrastrukturen.“
Gleichzeitig verweist Plate auf Unklarheiten, die in der weiteren Gesetzgebung geklärt werden müssten. Insbesondere die geplanten Ausnahmen für Unternehmen mit „vernachlässigbarer“ kritischer Tätigkeit seien europarechtlich problematisch. Ein Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) könne zu Vertragsverletzungsverfahren und neuen Unsicherheiten führen.
Auch die europäische Perspektive gerät in den Fokus: Während Deutschland noch verhandelt, gehen andere Mitgliedstaaten bereits eigene Wege. In Ländern wie Italien entstehen nationale Regelungen, die dem Ziel einer EU-weiten Harmonisierung widersprechen könnten. Plate warnt: „Deutschland täte gut daran, hier nicht ebenfalls zum Alleingang anzusetzen.“
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereitet sich unterdessen auf seine erweiterte Rolle vor. Geplant ist unter anderem ein Melde- und Registrierungsportal, über das Unternehmen künftig ihre Betroffenheit anzeigen und Sicherheitsvorfälle melden sollen. Unternehmen sind nun gefordert, bestehende Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und interne Risikoanalysen zu schärfen – ein zentraler Bestandteil der neuen Richtlinie.










