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Artikel und Hintergründe zum Thema

VDMA

Alexandra Hose,

„Start-ups sind der Prüfstein für die Pläne der EU"

Zur europäischen „Startup & Scaleup Strategy“ der EU-Kommission, die in der letzten Mai-Woche vorgestellt wurde, nimmt Hartmut Rauen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VDMA, Stellung.

Hartmut Rauen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VDMA © VDMA

„Für den europäischen Maschinenbau spielen Start-ups eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, neue Innovationspfade zu beschreiten. Start-ups setzen Zukunftstrends schnell in neues Geschäft um. Die Kooperation zwischen Jungunternehmern und etablierten Firmen ist deshalb ein wichtiger Treiber für Innovation und Zukunftsfähigkeit. “

„Die Start-up und Scale-up-Initiative muss als weiterer Hebel genutzt werden, um die EU-Gesetzgebung zu vereinfachen und den europäischen Binnenmarkt voranzubringen. Ob unterschiedliche Regeln für die Unternehmensgründung in den Mitgliedsstaaten oder komplizierte Regeln für den Zugang zu Kapital: Start-ups sind der Prüfstein, an dem sich die Pläne der EU für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen messen lassen müssen. Beispielsweise leiden vor allem Start-ups ebenso wie KMUs in der Industrie unter komplizierten Regeln für Produktzulassungen: Hier werden Markteintritte unnötig ausgebremst.“

„Die Netzwerk-Plattform `Startup-Machine´des VDMA, zeigt, wie Maschinenbau-Unternehmen und Start-ups erfolgreich und mit Gewinn für beide Seiten zusammenkommen. Hier wächst zusammen, was zusammengehört: die einzigartige Technikkultur und Kundenorientierung des Maschinenbaus und junge Start-ups, die eine neue Innovationskultur und neue Technologien mitbringen.“

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Ein Blick auf die Startup & Scaleup Strategy

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer neuen „Startup & Scaleup Strategy“, die darauf abzielt, die Rahmenbedingungen für innovative Start-ups und Scale-ups in der EU zu verbessern und deren Wachstum zu erleichtern. Diese Strategie ist Teil des im Januar 2025 eingeführten „Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit“ und soll konkrete Maßnahmen wie das Europäische Innovationsgesetz und ein neues EU-weites Rechtsstatut, bekannt als „28. Regelung“, umfassen.



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