Digitale Geräte

Meinrad Happacher,

Recht auf Reparatur

Am 17. März hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) ein »Recht auf Reparatur« gefordert. Der Piratenpartei geht das nicht weit genug.

© Olexandr/Adobe Stock

Die Forderung des Ausschusses beinhaltet, dass Software-Updates mit neuen Funktionen rückgängig gemacht werden können und die Leistungsfähigkeit des Geräts nicht verschlechtern dürfen. Dem Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) geht das Papier nicht weit genug.

»Wir Piraten wollen, dass Nutzer Kontrolle über die Technologie haben, die sie in ihrem täglichen Leben einsetzen. Benutzer brauchen dazu das Recht, Geräte selbst zu modifizieren und zu reparieren. Das Urheber- oder Patentrecht der Hersteller darf dem nicht länger im Wege stehen! Während kommerzielle Hersteller von IT-Geräten nach den geltenden Gesetzen Updates für einen angemessenen Zeitraum bereit stellen müssen, gibt es bisher keine Pflicht zur zeitnahen Schließung bekannter Sicherheitslücken und keine Herstellerhaftung für die oft verheerenden Schadensfolgen. Wenn ein Hersteller beschließt, ein Produkt aufzugeben, das noch weit verbreitet ist, fordern wir außerdem eine verpflichtende Veröffentlichung von Quellcode und Entwicklungswerkzeugen, damit die Community es pflegen kann. Die Piratenpartei wird sich in dieser Sache weiter für die Rechte der Verbraucher stark machen, die in der Debatte um ‚geistiges Eigentum‘ wegen übermächtiger Konzerninteressen unter die Räder gekommen sind.«

Die EU-Kommission erwägt, im dritten Quartal 2022 einen separaten Gesetzentwurf über ein Recht auf Reparatur vorzulegen. Laut einer Eurobarometer-Umfrage sind 79 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger der Meinung, dass die Hersteller verpflichtet werden sollten, die Reparatur digitaler Geräte oder den Austausch ihrer Einzelteile zu erleichtern, und 77 % würden ihre Geräte lieber reparieren lassen als ersetzen.

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