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Artikel und Hintergründe zum Thema

VDMA-Studie

Andrea Gillhuber,

7,3 Mrd. Euro Schaden pro Jahr durch Produktpiraterie

Der VDMA befragte seine Mitglieder zum Thema Produktpiraterie. Das Ergebnis: Die Bedrohung bleibt ebenso wie der Schaden auf hohem Niveau. Deutschland ist dabei aber nicht nur Opfer.

Produktpiraterie - Das lukrative Geschäft mit den Fälschungen.

© Fotolia

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) kommt in seiner Studie zu folgendem Ergebnis: 70 % der deutschen Unternehmen sind von Produkt- und Markenpiraterie betroffen. Dem ist jedoch hinzuzufügen, dass in der Gesamtheit der Mitglieder als auch in absoluten Zahlen in den letzten Jahren ein Rückgang zu verzeichnen ist. So beträgt der Schaden durch Produktpiraterie mit 7,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 rund 600 Mio. Euro weniger als im Jahr 2013. Der VDMA rechnet zudem vor, dass ein Umsatz in dieser Schadenshöhe der Branche knapp 34.000 Arbeitsplätze sichern würde. Neben dem finanziellen Schaden ist für Unternehmen vor allem der Imageverlust, der Verlust des Marktvorsprungs oder ungerechtfertigte Regress-Anforderungen nicht zu verachten.

China als der größte Plagiator

Die Volksrepublik China ist, nach einem Rückgang in der letzten Umfrage, bei den Nennungen der Unternehmen als Herstellungsland auf einen neuen Höchstwert von 83 % geklettert. Dies ist ein Zuwachs um 11 %. Laut VDMA berichten Mitglieder immer wieder von Händlern und Fälschern, die ihre Plagiate trotz rechtskräftiger Urteile mit nur geringfügigen Änderungen weiterverkaufen. Der VDMA fordert daher, dass nicht nur Maßnahmen gegen Produktpiraterie beschlossen, sondern auch mit Nachdruck umgesetzt werden müssen. An zweiter Stelle bei den Herkunftsländern von Plagiaten steht übrigens Deutschland. Gefälscht werden vor allem Motoren und Systeme (92 %), Kunststoff- und Gummimaschinen (92 %) sowie Textilmaschinen (91 %).

Wettbewerber als größter Plagiator

Mit 76 % (+5 %) wird der Wettbewerber als häufigster Plagiator bzw. Auftragsgeber genannt. Der Kunde als Plagiator ist rückläufig (-7 % auf 16 %). Gefälscht werden vorzugsweise Komponenten (62 %), gefolgt von Designplagiaten (47 %). Der Nachbau ganzer Maschinen ist dagegen um 10 Prozentpunkte auf 41 % zurückgegangen.

Eine wichtige Frage war, woher die Plagiatoren das Know-how für die Fälschungen erlangen. An erster Stelle steht dabei Reverse Engineering (69 %). Dabei wird ein bestehendes Produkt durch Nachkonstruktion kopiert. Der Abfluss von Know-how etwa durch ehemalige Mitarbeiter wird mit 32 % angegeben. 13 % der Unternehmen berichten von Industriespionage. Erfreulich ist, dass die Zahl der Unternehmen, die mit ungerechtfertigten Reklamationen durch Plagiate zu kämpfen haben, um 4 % auf 22 % zurückgegangen ist.

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Schutzmaßnahmen vernachlässigbar?

Geht es um die Wahl eines präventiven Mittels gegen Produktpiraterie, sprechen sich immer noch mehr als 80 % für Schutzrechts-Anmeldungen aus. Sie setzen auf Patente, Marken, etc. Allerdings beklagen rund 87 % der Befragten die unzureichende Unterstützung durch ausländische Behörden und 81 % die ungenügende Hilfe bei ausländischen Messen. Dazu hat der VDMA die Messe Frankfurt im Rahmen der Studie um ein Statement gebeten. Darin bekräftigt die Messegesellschaft ihr “großes Interesse daran, dass ihre Aussteller Innovationen ausstellen können, ohne dass diese plagiiert werden. Als Veranstalter von weltweit bekannten Markenveranstaltungen und als Dienstleistungs- und Marketingpartner unserer Kunden sind wir jedoch auch zur Neutralität verpflichtet. Messegesellschaften können jedoch dazu beitragen, unseren Kunden ein faires Geschäftsumfeld im Rahmen von Rechtssicherheit und gewerblichem Rechtsschutz zu bieten”. Zudem habe die Messe Frankfurt die Initiative ‘Messe Frankfurt against Copying’ ins Leben gerufen, mit deren Hilfe sie ihren Kunden Handlungsoptionen im Falle eines Plagiatsverdachts aufzeigen können. Dem Rechte-Inhaber obliegt es jedoch selbst, seine Rechte geltend zu machen. So empfiehlt die Messe Frankfurt ihren Kunden, Marken und Produkte rechtzeitig beim jeweiligen Amt zu registrieren und entsprechende Nachweise zu Veranstaltungen mitzubringen, um einen entsprechenden Nachweis für etwaige Musterschutzverletzungen erbringen zu können. Das heißt im Klartext: Das Dokumentieren des bestehenden Rechts auf Messeveranstaltungen ist die Voraussetzung für ein Einschreiten des Zolls oder der Polizei bei Verstößen. Das vollständige Statement ist in der Studie ab Seite 33 nachzulesen.

Technische Schutzmaßnahmen sind weniger beliebt, denn entweder sind noch keine entsprechenden Maßnahmen verfügbar oder sie sind zu teuer. 

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