Antriebstechnik
EU-Motorenverordnung tritt in Kraft
Es ist soweit: Am 16. Juni hat die EU-Kommission die erste Stufe der EU-Motorenverordnung M640/2009 erlassen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der Europäischen Union nur noch Elektromotoren in Verkehr gebracht werden, die mindestens der internationalen Energieeffizienzklasse IE2 entsprechen.
Ziel der EU-Motorenverordnung M640/2009 ist es, die Energieeffizienz von Elektroantrieben zu steigern. Allein in Deutschland ließen sich laut ZVEI 38 Milliarden Kilowattstunden durch den intelligenten Einsatz elektrischer Antriebstechnik in Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen einsparen. Würden alle in Deutschland installierten Antriebe mit Energiesparmotoren und bei Bedarf mit elektronischen Antriebsregelungen ausgerüstet, ergäbe sich ein Energiesparpotenzial, das der Stromerzeugung von 16 Kraftwerksblöcken der 400 Megawattklasse entspricht.
Um dieses Potenzial auszuschöpfen, hat die Kommission im Rahmen der EUP-Richtlinie die Verordnung über energieeffiziente Drehstrom-Normmotoren und elektrische Antriebe erlassen. Die dreistufige Regelung umfasst Drehstrom-Normmotoren der Größen 0,75 bis 375 KW, die unter anderem Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren, Aufzüge, Rolltreppen und Transportbänder antreiben. 2015 und 2017 treten die beiden nächsten Stufen, die IE3 Motoren und elektronisch geregelte Antriebe betreffen, in Kraft.
Allein in Deutschland laufen heute etwa 35 Millionen alte Drehstrommotoren, von denen pro Jahr nur drei bis vier Prozent modernisiert oder ausgetauscht werden. Erst nach über 25 Jahren wäre der Altbestand durch energiesparende neue Techniken ersetzt. „Die Politik ist gefordert, die umweltpolitisch gewollte Modernisierung des riesigen Altbestands weiter voranzutreiben“, so Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. Investitionen in energieeffiziente Antriebslösungen amortisieren sich in der Regel innerhalb von ein bis drei Jahren durch die eingesparten Stromkosten.










