Automatisiertes Fahren

Bundesrat stimmt Straßenverkehrsgesetz zu

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 dem Gesetz zum automatisierten Fahren zugestimmt. Kern ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen so die Fahraufgabe selbstständig übernehmen.

Freut sich darüber, dass der Bundesrat dem Gesetz zum automatisierten Fahren zugestimmt hat: Verkehrsminister Alexander Dobrindt. "Damit haben wir das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt."

© BMVI

Mit dem Gesetz wird eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen, beispielsweise bei einem geplatzten Reifen. Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines Datenspeichers vorgeschrieben.

“Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils”, betonte Verkehrsminister Alexander Dobrindt. “Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt. Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich. Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.”

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