Gesetzesentwurf

Daniel Dubsky | Davina Spohn,

Blackbox für autonome Fahrzeuge

Laut einem neuen Gesetzentwurf soll der Mensch grundsätzlich verantwortlich bleiben, auch wenn er seinem autonom fahrenden Auto das Steuer überlässt. Eine Blackbox soll helfen, bei Unfällen die Schuldfrage zu klären.

© Groupe PSA

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das autonome Fahren auf deutschen Straßen regeln soll. Dieser legt fest, dass der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen abgeben darf, grundsätzlich aber die Verantwortung trägt. Ein komplett autonomes Fahren, bei dem der Mensch nur noch Passagier ist, ist damit vorerst ausgeschlossen. Der Fahrer muss das System jederzeit deaktivieren oder übersteuern können. Laut Verkehrsminister Alexander Dobrindt dann, “wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen, zum Beispiel bei einem geplatzten Reifen.”

Damit ist aber auch klar, dass das Auto die Fahraufgabe zumindest zeitweise komplett übernehmen kann. “Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.”, betont Dobrindt. Um bei einem Unfall klären zu können, wer gerade die Kontrolle hatte und haftet, ist geplant, dass die die Fahrzeuge mit einer Blackbox ausgestattet werden, die alle wichtigen Daten aufzeichnet. Zudem soll verhindert werden, dass sich Fahrer pauschal auf ein Versagen der Technik berufen.

“Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich.”, sagt Dobrindt, der mit dem neuen Gesetzentwurf auch auf Kritik von Verbraucherschützern reagiert hat. Die hatten bei einem früheren Entwurf noch bemängelt, der Minister nehme vor allem die Hersteller aus der Verantwortung. Denn ursprünglich war vorgesehen, dass der Fahrer auch beim Einsatz des automatisierten Systems weiter Verkehrsgeschehen und Verkehrsschilder im Blick behalten muss. “Die Kritik des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde teilweise gehört.”, stellt nun Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), fest. “Für die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln ist nun der Hersteller verantwortlich. Er muss beispielsweise sicherstellen, dass der Autopilot Geschwindigkeitsbeschränkungen erkennt.”

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