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Artikel und Hintergründe zum Thema

SPS 2021 und Corona

Andrea Gillhuber | Andrea Gillhuber,

2G-Bedingungen in Nürnberg

Die SPS 2021 in Nürnberg findet unter 2G-Bedingungen statt. Damit hat nur Zugang, wer vollständig genesen oder vollständig mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen geimpft ist.

© Mesago / Malte Kirchner

Am 6. November reagierte die Bayerische Staatsregierung auf die pandemische Lage in Bayern und Deutschland und präsentierte einen neuen Maßnahmenkatalog, von dem auch die SPS vom 23. bis 25. November in Nürnberg betroffen ist. Der Branchentreff der Automatisierungstechnik, dem Taktgeber der Industrie, wird unter 2G-Bedingungen stattfinden. Zudem nimmt die Mesago von ihrem Recht Gebrauch, eigene Regeln für die Veranstaltung festzulegen und hat deher eine FFP2-Maskenpflicht für die Dauer der Veranstaltung auf dem gesamten Messegelände ausgerufen. 

In Bayern gilt die Krankenhausampel (siehe Bild und Download unten). Schaltet sie auf Rot, sprich: sind über 600 Intensivbetten in Bayern durch Covid-19-Patienten belegt, gelten verschärfte Corona-Bedingungen Die aktuellen Werte finden Sie übrigens beim LGL.

Daher gelten die allgemein gültigen Regeln der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Das heißt im Wesentlichen, dass seit dem 9. November Folgendes gilt:

  • 3G am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten regelmäßig Tests bei Kontakt mit anderen Personen,
  • 3G plus für Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen,
  • 2G ausgeweitet auf Veranstaltungen, Kultur und Sportveranstaltungen.

Die rote Ampelphase bedeutet unter anderem, dass zur Sicherheit aller Teilnehmenden Veranstaltungen nur noch als 2G-Modell durchgeführt werden dürfen. Dementsprechend ist ein Besuch der Messe nur für vollständig Geimpfte und Genesene möglich; für sie entfallen jedoch Masken- und Abstandspflicht.

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In Deutschland zugelassene Impfstoffe

Um die Einhaltung der 2G-Regeln sicherzustellen, werden auf dem Messegelände der NürnbergMesse laut Mesago Kontrollstellen eingerichtet. Teilnehmende sind verpflichtet, ihren Impf- oder Genesenennachweis in deutscher oder englischer Sprache sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen, um einen Identitätsabgleich zu ermöglichen.

Zu beachten ist außerdem, dass unter der neuen Regelung nur die Personen als vollständig geimpft gelten, die mit von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen geimpft sind. In Deutschland sind dies:

  • Comirnaty von Biontech/Pfizer,
  • Covid-19 Vaccine Janssen von Jans­sen-Ci­lag In­ter­na­tio­nal (Johnson&Johnson),
  • Spikevax von Moderna,
  • Va­x­ze­vria von AstraZeneca.

Informationen zu den geltenden Regelungen in Bayern zum Download:

  • Xing Icon
  • LinkedIn Icon
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Krankenhaus-Ampel BayernKrankenhaus-Ampel Bayern
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