Industrial Security
VDMA kritisiert neues Sicherheitsgesetz in China
Der chinesische Weg zu einer Industrienation und zu Industrie 4.0 weist nach Ansicht des VDMA einige Tücken auf – insbesondere auf dem Feld der Cybersecurity. Die Pläne für ein neues Cyber-Sicherheitsgesetz könnten zu einer Einschränkung von Marktzugängen führen.
Konkret kritisiert der VDMA, dass die vorgesehenen Vorschriften zu nationalen chinesischen Kryptostandards nicht mit internationalen Standards vereinbar wären. Aus Sicht der Maschinenbauer in Deutschland wäre dies eine schmerzhafte Fehlentwicklung. China laufe somit Gefahr, auf den Zug der Digitalisierung erst gar nicht aufspringen zu können. Der VDMA fordert daher, die geplante Gesetzesinitiative mit den Anforderungen der Industrie in Einklang zu bringen.
Laut Steffen Zimmermann, VDMA-Experte für Industrial Security, kämpfen ausländische Unternehmen bereits seit Jahren mit der Störanfälligkeit ihrer Internetzugänge in China oder mit Schwierigkeiten von VPN-Verbindungen in die Zentrale nach Europa. Darüber hinaus führe die teilweise verpflichtende Offenlegung von Software-Quellcodes, die ja der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dienen, in China immer wieder zu Diskussionen. „Daher ist aus Sicht des VDMA die für Industrie 4.0 notwendige Integrität, Qualität und Zuverlässigkeit der digitalen Dienstleistungen - Stand heute - in China noch nicht gegeben“, so Zimmermann.
D/CN-Vereinbarung 2015 zu Cybersecurity nur ein Feigenblatt?
Im Juli 2015 traf sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit seinem chinesischen Amtskollegen, dem Minister für Industrie- und Informationstechnologie (MIIT) Miao Wei. Dabei wurde eine gemeinsame Absichtserklärung zur Kooperation beider Länder im Bereich „Industrie 4.0“ unterzeichnet. Ziel der Bundesregierung sei es, die Innovationspartnerschaft mit China zu stärken und verbesserte Rahmenbedingungen für die industrielle Digitalisierung zu schaffen, hieß es.
In der Absichtserklärung einigten beide Seiten sich auf folgende Grundlagen:
- effektiver Schutz geistigen Eigentums
- Freiwilligkeit von Technologietransfers
- transparente Normungsverfahren
- Gewährleistung der Sicherheit der Daten der Unternehmen
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten
Das geplante chinesische Cybersecurity-Gesetz steht diesen Vereinbarungen nach Ansicht des VDMA entgegen. Vielmehr bewirken die mit dem Gesetzesentwurf vorgelegten Maßnahmen und Vorgaben in allen Punkten eine Schwächung der aktuellen Position.
Der VDMA fordert angesichts dieser Situation, keine neuen Marktzugangsbeschränkungen zu schaffen sowie die Nutzung international anerkannter Standards zu fördern. Werden Produkte in den chinesischen Markt eingeführt, dürften keine zusätzlichen Markteintrittsbarrieren durch die ausschließliche Nutzung von nur lokal in China anerkannten "Standards" geschaffen werden, wie es im Gesetzesentwurf vorgesehen sei.













