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Artikel und Hintergründe zum Thema

Berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen

Dr. Volker Rohbeck | Günter Herkommer,

Muting - ein komplexes Thema

In vielen Bereichen des Maschinenbaus – etwa der Förder-/Lagertechnik oder der Verpackungs-/Abfülltechnik – spielt Muting eine entscheidende Rolle. Die bestimmungsgemäße Unterbrechung einer Sicherheitsfunktion hat jedoch ihre Tücken, zumal die relevanten Normen EN ISO 13855, IEC/EN 61496-1 und IEC/TS 62046 (Vornorm) erst in den letzten Jahren entstanden sind oder geändert wurden.

© Leuze Electronic

Der deutsche Begriff "Sicherheitstechnik" steht in industriellen Fertigungssystemen im Spannungsfeld mehrerer Arten von Sicherheit, die sich im Englischen klarer ausdrücken lassen durch

  • Safety, also Sicherheit gegen Einflüsse von innen wie etwa Bauteil-Ausfälle;
  • Security, sprich Sicherheit gegen Einflüsse von außen wie etwa Manipulation;
  • Steadiness im Sinne von Sicherheit gegen Ausfall der Produktion, respektive Verfügbarkeit.

Während ein Hersteller von Sicherheits-Komponenten sich insbesondere für die "Safety" seiner Produkte zuständig fühlt, ein Maschinenbauer oder Systemintegrator daneben für die sichere Einbindung und die manipulations­sichere Montage und Anwendung der ­Geräte zuständig ist, sind Betreiber von Anlagen häufig vorrangig am störungsfreien Betrieb interessiert. Welche Möglichkeiten gibt es nun, ein optimales Ergebnis bezüglich aller drei Aspekte zu erzielen? Eine Antwort auf diese Frage soll im Folgenden am Beispiel von optischen berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (Active Opto-electronic Protective Devices – kurz AOPD) aufgezeigt werden.

Eine AOPD erzeugt ein optisches Schutzfeld definierter Größe, das permanent sicherheitsgerichtet überwacht wird. Bei Eindringen eines Gegenstands oder eines Körperteils in das Schutzfeld erzeugt die AOPD ein sicheres Signal, das in den meisten Fällen eine oder mehrere gefährliche Bewegungen zum Stillstand bringt. In zahlreichen Anwendungen muss aber betriebsbedingt Material durch das Schutzfeld befördert werden, etwa um eine gepackte Palette aus einer Verpackungsmaschine zu transportieren. Dazu ist die AOPD kurzzeitig sicherheitsgerichtet zu überbrücken, um die Maschine während der Durchfahrt und der damit verbundenen Unterbrechung des Schutzfelds nicht stillzusetzen. Diese bestimmungsgemäße Überbrückung einer typischerweise berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung wird als Muting bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen zulässigem Transportgut und nicht zulässigen Personen erfolgt meist durch entsprechend angebrachte Sensoren.

Ob mit oder ohne Muting: Für die Auswahl und Anordnung von AOPD gelten die normativen Festlegungen der EN ISO 13855:2010 (Sicherheit von Maschinen – Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen). Die IEC/TS 62046 (Sicherheit von Maschinen – Anwendung von Schutzausrüstungen zur Anwesenheitserkennung von Personen), welche voraussichtlich noch in diesem Jahr zur regulären IEC-Norm wird, behandelt unter anderem Fragen zur Muting-Funktion sowie der korrekten elektrischen Einbindung. Da eine AOPD eine nichttrennende Schutzeinrichtung ist, deren Schutzfeld von einer Person jederzeit durchgriffen oder durchtreten werden kann, spielt der Abstand zwischen Schutzfeld und Gefahrstelle eine entscheidende Rolle. Dieser so genannte Mindestabstand – auch Sicherheitsabstand genannt – muss hinreichend groß sein, damit die gefahrbringende Bewegung zum Stillstand gekommen ist, bevor eine Person die Gefahrstelle erreicht und geschädigt werden könnte. Generell wird der Mindestabstand S bestimmt durch die Formel:

S = K × T + C

K ist die Annäherungsgeschwindigkeit (obere Gliedmaßen: 2,0 mm/ms, Schrittgeschwindigkeit: 1,6 mm/ms),
T die Nachlaufzeit vom Unterbrechen des Schutzfelds bis zum Stillstand der gefährlichen Bewegung und
C ein von Parametern der Schutzeinrichtung abhängiger Zuschlag.

Dieser Zuschlag hängt wiederum sowohl vom Detektionsvermögen der AOPD ab (je höher das Detektionsvermögen, umso eher wird ein in das Schutzfeld eindringender Körperteil sicher erkannt) als auch von der Höhe einer vertikal angebrachten AOPD (je höher sich die obere Kante des Schutzfelds befindet, umso schwieriger ist es, über das Schutzfeld zu greifen). Deshalb ist die richtige Auswahl der AOPD ebenso wichtig wie deren korrekte Anbringung, damit ihre Schutzwirkung erhalten bleibt.

Seit 2010, dem Erscheinungsjahr der EN ISO 13855, wird der Einsatz von zweistrahligen Lichtgittern nur noch dann empfohlen‚ "wenn die Risikobewertung es zulässt"; eine nicht immer leichte Entscheidung für den Konstrukteur, zumal einige maschinenspezifische C-Normen zweistrahlige Anordnungen seit vielen Jahren empfehlen. Im Zweifelsfall sind deshalb für Zugangssicherungen mit optischen Schutzeinrichtungen Systeme mit mindestens drei Strahlen vorzuziehen.

Weiterhin ist zu beachten, dass eine AOPD unwirksam sein kann, wenn sie umgangen wird. Das kann beispielweise durch Öffnungen in einem Schutzzaun seitlich neben einer AOPD ge­schehen. Gelingt es einer Person, zum Beispiel mit dem Arm neben der AOPD hinreichend weit in den Gefährdungsbereich hinein zu gelangen, kann es zu ernsthaften Verletzungen kommen. Die EN ISO 13857:2008 (Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen) gibt abhängig von der Form und der Größe von Öffnungen die Eindringtiefe an, mit der zu rechnen und die bei der Berechnung des Mindestabstands zu beachten ist. Demnach muss bereits für erstaunlich kleine Größen von zum Beispiel 20 bis 30 mm bei schlitzförmigen Öffnungen mit einer erheblichen Eindringtiefe von 850 mm gerechnet werden.

Selbstverständlich muss eine AOPD das geforderte Sicherheitsniveau PL/SIL aufweisen, um eine Gefährdung adäquat zu reduzieren. Die Produktnorm EN IEC 61496-1 schreibt seit 2013 den Zusammenhang zwischen Typ, PL und SIL fest. Demnach muss ein Typ-2-Gerät mit PLc und SIL 1, ein Typ-3-Gerät mit PLd und SIL 2 und ein Typ-4-Gerät mit PLe und SIL 3 ausgewiesen sein. Neben dem korrekten Einsatz der AOPD selbst ist es nötig, das erforderliche Sicherheitsniveau durch die gesamte Sicherheitsfunktion hindurch bis zum Schaltelement einzuhalten. Werden etwa die finalen (zum Beispiel pneumatischen) Schaltelemente aus Kostengründen einkanalig ausgeführt oder wird die Stellungsrückmeldung EDM nicht implementiert, ist der erreichbare Performance Level trotz hochwertiger Sensor- und Steuerungstechnik schnell dahin.

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Sequenz­gesteuertes 2-Sensor-­Muting für Exit-Only-­Applikationen. Bei dieser Betriebsart ist der Material-transport ausschließlich in einer Richtung zulässig.

© Leuze Electronic

Sensorsignale geeignet ­auswerten

Auch eine Muting-Funktion darf das Sicherheitsniveau nicht absenken. Dazu sind geeignete Muting-Sensoren beziehungsweise -signale und Auswerteverfahren zu verwenden. Das Aktivieren der Überbrückungsfunktion erfolgt nach IEC/TS 62046 durch mindestens zwei unabhängige Steuersignale. Dabei müssen nicht ausschließlich Signale verwendet werden, die ein Sensor unmittelbar liefert; zum Teil können diese auch durch eine Steuerung erzeugt werden. Gerade was den Aspekt Manipulierbarkeit (Security) betrifft, sind verknüpfte Steuerungssignale oft einfachen Sensorsignalen überlegen. Normativ sind zwei Verfahren zur Bewertung der Muting-Signale beschrieben:

  • sequenzgesteuertes Muting
  • zeitgesteuertes Muting

Beim zeit­gesteuerten 2-Sensor-­Muting kreuzen sich die Strahlen der Muting-Sen­soren hinter dem Schutzfeld innerhalb des Gefahrbereichs, damit Muting nicht unbe­absichtigt ausgelöst werden kann.

© Leuze Electronic

Während beim sequenzgesteuerten Muting die Reihenfolge von Aktivierung und Deaktivierung der Muting-Signale ausgewertet wird, überprüft die Muting-Steuerung beim zeitgesteuerten Muting die Gleichzeitigkeit der Aktivierung beider Signale innerhalb eines hinreichend kleinen Zeitfensters. Für Exit-Only-Anwendungen, in denen das Transportgut ausschließlich aus einem Gefährdungsbereich heraus transportiert wird, wurde in der IEC/TS 62046 ein spezielles platz- und kostensparendes sequenzgesteuertes 2-Sensor-Muting standardisiert. Nur bei Erfüllung der jeweiligen Erwartungshaltung wird die Schutzfeldfunktion der AOPD überbrückt.

Im informativen Anhang D der IEC/TS 62046 sind Beispiele anhand von Palettentransportsystemen mit einer Gleichzeitigkeitserwartung <4 sec angegeben. Für andere Anwendungen kann ein kleinerer Wert geeigneter sein. Die meist verwendeten, direkt an die Muting-Steuerung angeschlossenen Sensoren sind zwar keine funktional sicheren Bauteile; dennoch werden bestimmte Mindestanforderungen an sie selbst und ihre Anschaltung an die Muting-Steuerung gestellt. Dazu gehört beispielsweise, dass im Falle irgendeines Fehlers in der Signal-, Versorgungs- oder Erdleitung eines Muting-Sensors kein Signal ausgegeben werden darf. Ebenso darf ein einzelner interner Fehler im Steuerkreis nicht zur Aktivierung von Muting führen.

Viele Muting-Komplett-Sets bieten ein Paket aus aufeinander abgestimmten Komponenten. In den Sets MLD-UDC etwa ist ein Lichtgitter in Gerätesäulen so vormontiert, dass es unkompliziert in Höhe und Ausrichtung der Anwendung angepasst werden kann.

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Beim üblicherweise verwendeten zeitgesteuerten Muting ist keineswegs nur die häufig anzutreffende Kreuzstrahl-Anordnung der Sensoren normativ zulässig. Besser geeignet können beispielsweise tastende Sensoren sein, die aus dem Gefährdungsbereich ausfahrendes Transportgut erfassen. In Anordnungen, durch die der Gefährdungsbereich verlassen wird, kann es sinnvoll sein, nur einen der beiden optischen Sensoren durch das Schutzfeld hindurch aus dem Gefährdungsbereich ­"herausschauen" zu lassen und unter Ausnutzung von Filterzeiten der Sensorsignale oder einer kurzen Muting-Verlängerungszeit Manipulationsmöglichkeiten von außen zu verhindern. Allerdings können tastende Sensoren in einigen Anwendungen in Verbindung mit bestimmten Materialien zu einer geringeren Verfügbarkeit der Objekt-Erkennung führen und somit Manipulationsanreize liefern.

Appikationsseitig ist stets darauf zu achten, dass

  • keine ungesicherten großen Lücken neben dem Transportgut entstehen, die während des Mutings den Zutritt durch Personen ermöglichen,
  • durch das transportierte Material beim Durchfahren der Sicherheitseinrichtung keine Gefährdungen - etwa durch Stoß-, Quetsch- oder Scherstellen - entstehen,
  • die Muting-Funktion durch eine Person nicht irrtümlich ausgelöst oder mit einfachen Mitteln genutzt werden kann, um in den Gefährdungsbereich zu gelangen.

In vielen realen Anwendungen ist die Anordnung der Muting-Sensoren aus Platz- oder Verfügbarkeitsgründen nicht geeignet, um Personen sicher vom Transportgut zu unterscheiden. Aufgrund der Montage der AOPD am ­Pfosten des umgebenden Schutzzauns können große Öffnungen zwischen Transportgut und Schutzeinrichtung entstehen, die zur Umgehung geradezu einladen – also das unerlaubte Betreten während des Mutings ermöglichen.

Bei Verwendung von optischen Sensoren, die sich prinzipbedingt durch Personen sehr einfach manipulieren lassen, ist auf eine Anordnung zu achten, die das Erzeugen einer gültigen Muting-Bedingung durch eine Person ausschließt. Aus Security-Sicht besser als Muting-Sensor geeignet sind solche, die von Personen nicht mit einfachen Mitteln ausgelöst werden können – etwa induktive Sensoren, im Boden verlegte Induktionsschleifen, Code-Leser oder RFID-basierte Systeme.

Manipulation ausgeschlossen

Signalverlauf beim Smart Process controlled Gating (SPG)

© Leuze Electronic

Generell soll nach IEC/TS 62046 durch Muting-Sensoren nicht die Transporteinrichtung, wie zum Beispiel Paletten oder Gitterboxen, erfasst werden, sondern das zu transportierende Material. In der Praxis ist dies oft leichter gesagt als getan. Hilfreich zur Beherrschung dieses Security-Problems kann hier ein zusätzliches Freigabesignal "Mute Enable" von der betriebsmäßigen Steuerung sein, sofern dem Steuerungsprogramm bekannt ist, wann ein zulässiges Gebinde das Schutzfeld unterbrechen wird.

Um schwierige Objekte verschiedener Größen oder Positionen zuver­lässig zu erfassen, sind Sensoren mit optischer Strahlaufweitung geeignet, die durch ihre zuverlässige Funk­tionsweise Manipu­lationsanreize verringern können.

© Leuze Electronic

Mit dem prozessgesteuerten "Smart Process Controlled Gating" (kurz SPG) für Sicherheits-Lichtvorhänge hat Leuze Electronic ein Verfahren entwickelt, das sich durch den Verzicht auf Muting-Sensoren so auslegen lässt, dass ein bewusstes Manipulieren der Muting-Steuerung praktisch unmöglich ist, und das in bestimmten Applikationen gleichzeitig die betriebsmäßige Verfügbarkeit erhöhen kann. Ein erstes Muting-Signal kommt dabei von der Prozesssteuerung (SPS) während das zweite Signal durch das Schutzfeld selbst erzeugt wird. Vo­raussetzung für Smart Process Con­trolled Gating ist eine genaue Prozesskenntnis, damit die nötigen SPS-Steuersignale im vom Sensor erwarteten Zeitfenster zur Verfügung gestellt ­werden.

Leuchtmelder sind kritisch zu sehen

Immer wieder diskutiertes Thema ist der Muting-Leuchtmelder: Wird er nun normativ gefordert oder nicht? Die aktuelle Fassung der IEC/TS 62046 hat die ursprüngliche Forderung nach einem überwachten Leuchtmelder praktisch umgekehrt. Aus gutem Grund ist die Anwendung eines Leuchtmelders – ob überwacht oder nicht – kritisch. Falls er zur Anzeige des Muting-Zustandes benutzt wird, ist laut Norm nun die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Leuchtmelder dazu benutzt werden kann, in den Gefährdungsbereich einzudringen. In der künftigen Norm wurde also bedacht, dass ein Leuchtmelder nicht nur ein Warnsignal, sondern gleichzeitig auch ein Manipulationsanreiz sein kann. Deshalb ist seine Anbringung und Überwachung nicht mehr verpflichtend, sondern wird eher nicht empfohlen.

Ein ebenso oft diskutierter wie auch kritischer Punkt ist die von der IEC/TS 62046 geforderte Muting-Zeitbegrenzung. Sie soll so klein wie möglich sein, unter anderem um die Auswirkungen von nicht beherrschten Fehlern sowie vorhersehbarer Fehlanwendungen zu beschränken. Vom gern genutzten Abschalten dieser Begrenzung für den Fall extrem langer Durchlaufzeiten durch die Schutzeinrichtung ist dringend abzuraten, denn es handelt sich dabei um eine sicherheitsrelevante Maßnahme, die in einigen Anwendungen so genannte Common Cause Fail­ures aufdeckt. Vielmehr ist in solchen Fällen zu prüfen, ob eine AOPD und Muting überhaupt die richtigen Maßnahmen sind, um das Risiko an bestimmten Gefahrstellen zu reduzieren. Moderne AOPD mit integriertem Muting verhindern deshalb das vollständige Abschalten der Muting-Zeitbegrenzung; stattdessen stehen verschiedene Werte zur Auswahl.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es in manchen maschinenspezifischen C-Normen unter anderem aus ­historischen Gründen einige von der EN ISO 13855:2010 abweichende An­forderungen gibt. Generell gilt hier für harmonisierte europäische Normen: Steht für eine Maschinenart eine C-Norm zur Verfügung, so haben deren ­Anforderungen Vorrang gegenüber denen der B1-Norm EN ISO 13855 – auch wenn diese den aktuellen Stand der Technik darstellt.

Autor:
Dr. Volker Rohbeck ist bei Leuze Electronic als Safety Consultant tätig.

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