K.A. SchmersalMaschinenbetrieb bei geöffneter Schutztür

Die neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) gestattet die Nutzung von so genannten Sonderbetriebsarten. Das heißt: Unter bestimmten, exakt definierten Bedingungen darf eine Maschine zum Beispiel während des Einrichtens mit geöffneter Schutztür betrieben werden.

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