Drohnen
Was Unternehmen für den Drohneneinsatz benötigen
Im industriellen Bereich werden immer häufiger Drohnen eingesetzt - sei es um Schornsteine zu kontrollieren, Photovoltaik-Anlagen zu prüfen oder Firmen-Areale zu überfliegen. Die rechtliche Situation ist allerdings unübersichtlich.
Für den industriellen Einsatz von Drohnen mangelt es an klaren Regularien – angefangen beim Erwerb eines Befähigungsnachweises bis zur Erteilung einer Aufstiegserlaubnis. Christian Kaiser, Geschäftsführer von Copting und Referent der TÜV Nord Akademie, fasst die Problematik zusammen: „Was fehlt, ist eine einheitliche Regelung. Es muss festgelegt werden, welche Befähigungsnachweise allgemein anerkannt werden und welche Anforderungen der Besitzer erfüllen muss. Momentan können sich Nutzer irgendwo ein Zertifikat oder einen Nachweis ausstellen lassen und ein Sachbearbeiter entscheidet, ob er das akzeptiert oder nicht. Das ist sehr willkürlich.“
Zu den wichtigsten Voraussetzungen für gewerbliche Flüge zählen derzeit folgende:
- Erwerb der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (AE): Diese ist notwendig, um eine Drohne gewerblich starten zu lassen. Sie muss pro Bundesland in der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Für den Antrag muss ein Befähigungsnachweis oder ein Zertifikat über die Steuerung einer Drohne vorgelegt werden, um zu bestätigen, dass eine bestimmte Person im Unternehmen die Drohne steuern darf.
- Anmelden von Flügen: Gewerbliche Drohnenflüge müssen bei der Polizei oder den jeweiligen Ordnungsämtern angemeldet werden – und zwar jeder einzelne Flug. Gewöhnlich reicht eine E-Mail, in der das Unternehmen über die geplante Flugtätigkeit informiert. Zudem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückbesitzer notwendig, wenn die Drohne auf Privatgrund landet oder von dort abhebt.
- Abschließen einer Versicherung: Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss diese im Vorfeld versichern lassen und benötigt eine Haftpflichtversicherung nach Luftfahrtgesetz. Diese ist bei vielen großen Versicherungen, bei Maklern, aber auch bei Modellflugverbänden erhältlich und sichert den Betreiber im Schadenfall ab – sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.
- Sichtflug einhalten: Das Prinzip des Sichtflugs ist vom Betreiber unbedingt einzuhalten. Wer eine Drohne steuert, muss diese permanent im Auge behalten, um frühzeitig Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Nur so kann im Ernstfall reagiert werden, wenn sich eine Drohne, zum Beispiel durch Manipulation, auf Abwegen befindet. Zudem dürfen Drohnen nicht höher als 100 m fliegen und das auch nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang.
Über aktuelle Rechtslagen, Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung von Drohnen und aktuelle Praxisbeispiele klärt die Fachtagung „Industrielle Drohnen-Einsätze“ am 9. November 2016 in Hamburg auf. Weitere Informationen finden sich auf der Website des TÜV Nord.










