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Artikel und Hintergründe zum Thema

Autonome Systeme

Günter Herkommer,

Roboter vor Gericht

Welche Rechtsgebiete sind für die Autonomik und damit auch für mobile Roboter relevant? Diese Frage erörterten am 7. November Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf der Tagung „Recht in der Robotik“ beim VDI/VDE-IT in Berlin.

Autonome Hilfsroboter bei einer Rettungsübung

© TU Graz / Lunghammer

Beim Einsatz neuer Technologien sind in der Regel neue Wirkungen auf Arbeitsorganisation, Rechtsprechung oder Zulassungs- und Versicherungsfragen zu erwarten. Im Fall der Autonomik heißt das: Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme wünschenswert und praktikabel? Diese Fragen gilt es zu beantworten, denn: „Nur wenn es gelingt, die Rechtsnormen an den technischen Fortschritt anzupassen, können wir auch für die Autonomik einen Beitrag zum Abbau von Innovationsbarrieren leisten,“ so Eric Hilgendorf, Rechtsexperte der Begleitforschung des Technologieprogramms „Autonomik – Autonome und simulationsbasierte Systeme für den Mittelstand“ und Leiter des  Projektes „Recht und Robotik“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Auf der  Veranstaltung in Berlin wurden konkret sieben relevante Rechtsgebiete für die Autonomik festgelegt. Hierfür sollen bis zum nächsten Treffen des Arbeitskreises im März 2012 die Voraussetzungen herausgearbeitet werden, welche die in den 14 Projekten des Technologieprogramms angedachten Innovationen erst ermöglichen. Die sieben für die Autonomik relevanten Rechtsgebiete sind:

  1. Grundlagenfragen: Was bedeuten Konzepte wie „Handlung“, „Zurechnung“ oder „Schuld“ im Zeitalter autonomer Maschinen?
  2. Strafrechtliche Haftung: Wer wird bestraft, wenn eine autonome Maschine einen Schaden verursacht? Der Hersteller? Der Programmierer? Oder derjenige, der die Maschine einsetzt?
  3. Zivilrechtliche Haftung: Wer haftet bei Fehlfunktionen der Maschine auf Schadensersatz?
  4. Rechtsfragen der Zulassung: Unter welchen Voraussetzungen kann eine autonome Maschine eingesetzt werden? Wer ist für die Entscheidung dieser Frage zuständig?
  5. Versicherung: Lassen sich autonome Geräte versichern? Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen durch autonome Maschinen hervorgerufene Schäden zu versichern?
  6. Arbeitsschutz: Welche Maßnahmen müssen im Betrieb getroffen werden, um Arbeitnehmer gegen Schäden durch autonome Maschinen zu schützen?
  7. Datenschutz: Welche Daten dürfen durch autonome Maschinen erhoben werden? Wie darf mit diesen Daten umgegangen werden? Bedeutet die Vernetzung von autonomen Maschinen das Ende des Datenschutzes?
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Das Autonomik-Programm

Das Technologieprogramm „Autonomik - Autonome und simulationsbasierte Systeme für den Mittelstand“ ist ein Förderschwerpunkt des BMWi im Rahmen des Leuchtturmprojekts „Internet der Dinge“. Dabei geht es um zukunftsweisende Ansätze für die Entwicklung einer neuen Generation von intelligenten Werkzeugen und Systemen, die eigenständig in der Lage sind, sich via Internet zu vernetzen, Situationen zu erkennen, sich wechselnden Einsatzbedingungen anzupassen und mit Nutzern zu interagieren.

Insgesamt haben sich 14 Projektverbünde, unter anderem zu fahrerlosen Transportsystemen, robotischen Assistenten, autonomen Logistikprozessen und Klinikanwendungen für eine Förderung durch das BMWi qualifiziert. Die Projekte haben eine Laufzeit von durchschnittlich drei Jahren. Rund 100 Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen wirken an den Vorhaben mit. Das Projektbudget beträgt zusammen ca. 110 Mio. Euro.

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