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Nach derzeitiger Definition des IT-Sicherheitsgesetzes ist keines der teilnehmenden Unternehmen unmittelbar von den Anforderungen dieses Gesetzes betroffen. Allerdings wird nahezu ein Fünftel der Teilnehmer aufgrund der Tätigkeit als Servicedienstleister, Komponentenlieferant oder Integrator indirekt davon berührt. Bei 29 % der Befragten herrscht zu diesem Aspekt noch Unkenntnis.
