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Zwar nimmt der unlautere Nachbau als Schutzartverletzung ab, doch steigt die Verletzung von Markenrehten wieder an.
© VDMA 2016

Zwar nimmt der unlautere Nachbau als Schutzartverletzung ab, doch steigt die Verletzung von Markenrehten wieder an.

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