Industrielle Software
Neue Wege der Lizenz-Verteilung
Nutzer von Smartphone & Co. können eine App so einfach auf den Geräten hinterlegen, wie sie ihren Wecker stellen. Das Herunterladen der Software sowie deren Bezahlung, Lizenzierung und Installation läuft dabei im Hintergrund ab. Was im Consumer-Bereich heute als selbstverständlich erachtet wird, könnte auch im industriellen Umfeld die Prozesse enorm vereinfachen.
Der Anteil der Software nimmt in der Automatisierungstechnik im Vergleich zur Hardware stetig zu und wird von potenziellen Kunden immer häufiger als Entscheidungskriterium herangezogen, wenn es um die Lieferantenauswahl geht. So ist es nicht verwunderlich, dass die Software zunehmend in den Fokus der Hersteller rückt und von diesen als eigenständiges Produkt betrachtet wird, das es entsprechend professionell zu planen, umzusetzen, zu vermarkten und zu warten gilt. Allerdings fällt dem industriellen Anwender im operativen Handling der Software auf, dass einige Prozesse und Distributionswege der Anbieter aufgrund der Hardware-geprägten Historie verbesserungsfähig sind.
Bild 1. Der Status Quo: Die Lizenzierung von Industrie-Software wird in der Regel in Print-Form vorgenommen.
© Phoenix ContactDabei macht der Consumer-Bereich vor, wie es gehen könnte: Egal ob Update des Betriebssystems auf dem Smartphone, Kauf und Installation einer App oder von neuem Kartenmaterial für das Navigationsgerät oder Firmware-Update des DSL-Routers – selbst vom Laien lässt sich dies meist einfach sowie in wenigen Minuten durchführen. Das weckt natürlich Begehrlichkeiten für den Arbeitsalltag. Denn wieso sollte sich der industrielle Kunde eines gewerblichen Unternehmens die benötigte Software nicht ebenso problemlos und schnell beschaffen können? Außerdem kaufen Industrieunternehmen schon jetzt Güter und Dienstleistungen auf elektronischem Weg, indem sie das Internet oder andere Informations- und Kommunikationssysteme wie EDI- (Electronic Data Interchange) oder ERP-Lösungen (Enterprise Resource Planning) verwenden.
Die Krux an der Sache ist: Geliefert werden die physischen Produkte dann nach wie vor auf physischem Weg. Weil es sich bei Software um ein digitales Produkt handelt, ist der physische Transport hier aber nicht notwendig und wegen der Zeit- und Kostenersparnis oft auch gar nicht vom Kunden gewünscht. Somit stellt sich die berechtigte Frage, warum der gewerbliche Kunde eines Industrieunternehmens sich die erforderliche Software nicht ebenfalls innerhalb weniger Minuten beschaffen kann (Bild 1). Vor diesem Hintergrund sind bei Phoenix Contact die Ideen für eine elektronische Distribution von Software und Lizenzen gereift, um die Prozesse künftig zu vereinfachen.
Die Antwort auf die voran gestellte Frage kann nur lauten, dass Software selbst im Industrieumfeld einfach und schnell lizenziert vorliegen muss. Dazu geht der potenzielle Kunde auf die Internet-Seite des Unternehmens, von dem er die Software erwerben möchte. Kennt der das Tool und seine Funktionsweise noch nicht, kann der Wunsch aufkommen, es vor dem Kauf zu testen. Zu diesem Zweck lädt er sich die Software idealerweise mit einer integrierten „Try-before-you-buy“-Lizenz von der Internet-Seite herunter (Bild 2, Pfeil 1: Download TBYB), wobei die Lizenz beispielsweise für 30 Tage gültig ist.
In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass der Endbenutzer-Lizenzvertrag, der den Einsatz der Software regelt, vor dem Download angezeigt werden sollte und vom Anwender zu bestätigen ist, um den Vorgang des Herunterladens zu starten. In Deutschland ist der Endbenutzer-Lizenzvertrag zu Standard-Software nur dann Vertragsbestandteil, wenn er zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurde. Dem Käufer erst nach dem Erwerb zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen – beispielsweise während der In-stallation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung – sind für ihn wirkungslos.
Software-Übergabe per Voucher
Weiß der Nutzer schon, dass er eine Lizenz der Software kaufen möchte oder entscheidet er sich innerhalb der 30-tägigen Probezeit zur Anschaffung der Lizenz, kann er diese gemäß dem von Phoenix Contact angedachten Ansatz direkt über die Internet-Seite (Bild 2, Pfeil 2a) oder auf elektronischem Weg unter Verwendung von EDI- und/oder ERP-Systemen bestellen. Sobald der Anbieter den Kauf bestätigt (Bild 2, Pfeile 3 bis 5), wird die Lizenz ausge-liefert.
Hier bietet sich die Übergabe als so genannte Voucher beispielsweise in Form einer Ticket-Nummer an. Dabei handelt es sich um einen geldwerten Gutschein, der zum Konsum der darauf festgehaltenen Leistungen berechtigt – und beispielsweise gemeinsam mit der Auftragsbestätigung ausgeliefert wird (Bild 2, Pfeile 6a und 6b). Der Voucher wird anschließend vom Unternehmen an den tatsächlich die Software nutzenden Mitarbeiter weitergegeben, falls dieser die Bestellung nicht direkt ausgeführt hat. Mit diesem Voucher kann sich der Mitarbeiter die eigentliche Lizenz der Software vom Lizenz-Server des entsprechenden Anbieters holen (Bild 3). Hierbei werden Hardware-Daten des PCs automatisiert gesammelt und an den Lizenz-Server geschickt. Jeder Lizenz sind die Hardware-Daten des jeweiligen Rechners also eindeutig zugeordnet (Bild 3, Pfeile 1 und 2). Auf diese Weise ist die Lizenz an den benannten PC gebunden und lässt sich nicht beliebig weiterleiten oder vervielfältigen. Der Kunde kann die Software legal verwenden und der Software-Anbieter ist vor einem Missbrauch der Lizenz geschützt (Bild 3, Pfeil 3).
Das beschriebene Vorgehen erweist sich für den Anwender als vorteilhaft, weil er die benötigte Software mit geringem Zeitaufwand kaufen, herunterladen und sofort einsetzen kann. In den meisten Fällen werden keine Versandkosten fällig, da im Gegensatz zu Boxen oder ausgedruckten Software-Lizenzen auf das Verschicken eines Media Kits (CD oder DVD) sowie eines physischen Handbuchs verzichtet wird.
Für den Software-Anbieter lohnt sich der Umstieg von der physischen auf eine elektronische Software- und Lizenz-Verteilung ebenfalls. Durch die Optimierung von Prozessen lässt sich der Return on Invest in Bezug auf die neu zu schaffenden Strukturen schon nach wenigen Jahren erreichen. Darüber hinaus ermöglicht die Online-Verbindung respektive -Aktivierung eine bessere Kontrolle der Lizenzen – und das Know-how des Unternehmens wird umfänglicher geschützt.
Autor: Dr.-Ing. Jens Dreyer ist Gruppenleiter im Produktmarketing Software bei Phoenix Contact Electronics.
Kauf versus Nutzungsrecht
Die Verbreitung und Verwendung von Software unterliegt dem Urheberrecht. In diesem Zusammenhang gibt es mehrere typische Überlassungsmodelle: Verkauf, Nutzungsrecht, Software als Service (als „Software-as-a-Service“ bezeichnet) oder freie Software. Bei der meisten Software, die beispielsweise für den PC gekauft werden kann, überlässt der Anbieter dem Erwerber in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht. Im Fall von Freeware ist dieses Recht kostenlos, was nicht mit freier Software verwechselt werden darf. Das Nutzungsrecht wird in Form einer Lizenz eingeräumt.
Bei der elektronischen Distribution erwirbt und bezahlt der Benutzer die Software und ihre Lizenzen zur Verwendung online und erhält die Ware dann auch auf diesem Weg. Die „Elektronische Software Distribution“ (ESD) und die „Elektronische Lizenz Distribution“ (ELD) sind unabhängig voneinander und können einzeln eingesetzt werden. Die größte Effektivitätssteigerung in der Industrie erzeugen Projekte, die beide Verfahren – ESD und ELD – gemeinsam umsetzen (ESuLD).













