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Um in den Genuss des Ökosteuer-Spitzenausgleichs zu kommen, müssen Unternehmen ab 2016 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem verpflichtend nachweisen. Während Energiemanagement in der Vergangenheit hauptsächlich der Gebäudeautomation zuzuordnen war, hat spätestens die Einführung der DIN EN ISO 50001 dieses Thema auch der Industrie aufgedrängt.

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