ZVEI

dpa | Andrea Gillhuber,

Hürden bei Digitalisierung aus dem Weg räumen

Der ZVEI schickt eine Mahnung an die zukünftige Bundesregierung: Es gelte einen rechtssicheren Raum für die Nutzung der DSGVO im industriellen Umfeld zu definieren, damit Unternehmen ihre digitalen Geschäftsmodelle umsetzen können.

© Pepperl+Fuchs

Lücken bei der Versorgung mit schnellem Internet bremsen immer noch viele Unternehmen in Deutschland bei der Digitalisierung aus. Zwar habe sich die Situation beim Breitbandausbau verbessert, stellte der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI am Montag anhand einer Umfrage in der Branche fest. Die Situation sei aber »noch längst nicht zufriedenstellend«.

Sahen 2016 noch rund ein Viertel der Befragten im mangelnden Breitbandausbau eine Ursache schleppender Digitalisierung, seien es jetzt noch zwölf Prozent. »Im Umkehrschluss heißt dies, dass mehr als jedes zehnte Unternehmen nicht über die Grundlage verfügt, digitale Geschäftsmodelle umzusetzen«, so das Fazit des Verbandes. Dies betreffe vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die oft auf dem Land sitzen. Befragt wurden 139 Unternehmen, die nach ZVEI-Angaben für ein Drittel des Jahresumsatzes der Branche stehen.

Die neue Bundesregierung forderte der ZVEI auf, technologische Innovationen, Künstliche Intelligenz (KI) und datengetriebene Geschäftsmodelle aktiver zu fördern. »KI-basierte Lösungen und Algorithmen sind schon längst Teil unseres Alltags. Mehr denn je gilt es jetzt, ihre Chancen zu nutzen und nicht vor möglichen Risiken zu erstarren. Dazu müssen regulative und bürokratische Hürden endlich abgebaut werden«, mahnte ZVEI-Präsident Gunther Kegel.

Für mehr als ein Drittel der Elektrounternehmen sei fehlende Rechtssicherheit ein wesentliches Hemmnis bei der Digitalisierung. »Die neue Bundesregierung muss einen pragmatischen Weg finden, wie sich auch personenbezogene Daten rechtssicher im Rahmen der DSGVO nutzen lassen - etwa durch klar definierte Anonymisierungsverfahren«, forderte der ZVEI.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Sie soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union geschützt sind, gleichzeitig aber den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleisten.

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