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Artikel und Hintergründe zum Thema

VDMA zu EU-Lieferkettengesetz

Andrea Gillhuber,

»Es ist Zeit, die Notbremse zu ziehen«

Das europäische Lieferkettengesetz steht kurz vor der Abstimmung im Europaparlament. VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann appelliert an die Parlamentsmitglieder, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

© VDMA

Vor der Abstimmung über das europäische Lieferkettengesetz im Europaparlament sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann: »Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sollten den aktuellen Fassungen für ein europäisches Lieferkettengesetz nicht zustimmen. Es ist Zeit, die Notbremse zu ziehen. Denn der Vorschlag der EU-Kommission für das europäische Lieferkettengesetz sowie der Berichtsentwurf des europäischen Parlaments (Wolters-Bericht) schießen nach wie vor weit über das Ziel hinaus und erweisen auch dem globalen Menschenrechtsschutz einen Bärendienst.

Der Maschinen- und Anlagenbau in Europa setzt sich bereits heute für Menschenrechte und Umweltschutz in den Lieferketten ein. Wir unterstützen die Ziele der Europäischen Union, soziale und ökologische Standards in Geschäftsbeziehungen zu verfestigen. Die Anforderungen gehen aber vor allem für mittelständische Unternehmen deutlich zu weit und werden den Menschenrechtsschutz in der Welt nicht verbessern. Mittelständische Firmen können nicht alle Stufen ihrer Lieferketten in fernen Ländern kontrollieren, weil sie die dafür erforderlichen Informationen angesichts fehlender Marktmacht gar nicht erhalten. Schon gar nicht können sie Einfluss auf ihre Kunden ausüben.

Der enorme bürokratische Aufwand überfordert zudem gerade mittlere, international stark vernetzte Unternehmen, die für den Maschinenbau typisch sind. Diese werden gezwungen sein, auf Nummer sicher zu gehen und sich aus bestimmten Regionen zurückzuziehen. Sie sollten daher vom Anwendungsbereich ausgenommen und die Schwelle der Mitarbeitenden an das deutsche Lieferkettengesetz angeglichen werden.

Darüber hinaus sollte sich das europäische Lieferkettengesetz nur auf das begrenzen, was Unternehmen wirklich kontrollieren können: das sind ihr eigener Geschäftsbereich, ihre Tochterunternehmen und die direkten Zulieferer. Eine ,White List‘ von Staaten, denen wir grundsätzlich vertrauen sowie zusätzlich ein ,Black Listing‘ von nicht vertrauenswürdigen Unternehmen würden hier zumindest Rechtssicherheit schaffen und den Aufwand deutlich reduzieren.«

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