Schwerpunkte
02. März 2020, 09:26 Uhr | Andrea Gillhuber
Eine enge Abstimmung zwischen Veranstaltern und Gesundheitsbehörden vorort ist nötig in der Planungsphase, Phase der Durchführung der Veranstaltung und Phase nach der Veranstaltung, u.a. mit Teilen der Erreichbarkeitsdaten (24/7) und Etablierung von Kommunikationskanälen.
Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort. Grundsätzlich ist möglich, die Veranstaltung durchzuführen, unter Auflagen zu erlauben, das Format anzupassen, aber auch die Verschiebung oder Streichung der Veranstaltung sind möglich.
Folgende Maßnahmen könnten getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung und großer bzw. schwerer Folgeausbrüche zu verringern:
Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen ist Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. In die Abwägung sollte daher mit einbezogen werden, ob Schwierigkeit der schnellen Kontaktpersonenermittlung im Falle eines Ausbruchs zu erwarten sind.
Das Robert Koch Institut hat auf seiner Seite einen Überblick über das Coronavirus zusammengestellt. Auf der Seite finden Sie die Handlungsempfehlungen, Risikoeinschätzungen sowie Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.