Schwerpunkte
16. Dezember 2020, 11:19 Uhr | Jens Gieseler
Seit Mitte September können Unternehmen im Rahmen des Forschungszulagengesetz steuerliche Begünstigungen für Personalausgaben im Bereich F&E beantragen. Mit diesen drei Tipps können Sie bis zu einer Million Euro Fördermittel beziehen.
Unternehmen können bei der sogenannten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Anträge auf eine steuerliche Begünstigung für Personalausgaben ihrer Forschung und Entwicklung (FuE) stellen. Mit maximal einer Million Euro pro Unternehmen und Jahr fördert der Bund 25 Prozent der FuE-Personalkosten inklusive Arbeitgeberkosten für Vorsorgeleistungen. Vor allem mittelständische Betriebe sollen von dem seit 1.1.2020 geltenden Forschungszulagengesetz profitieren. Gegenüber der klassischen Zuschussförderung durch Land, Bund oder EU ist der Antrag sehr unbürokratisch gehalten. Besonders vorteilhaft: Die Unternehmen müssen mit dem Projektstart nicht bis zur Bewilligung warten. Sie können die Zulage sogar rückwirkend beantragen.
»Wir sehen, dass sich aktuell sehr viele Unternehmen um diese Förderung bemühen«, sagt Michael Zahm, Geschäftsführer von Partner für Innovation und Förderung (PFIF). Doch gibt er zu bedenken, dass der Bund momentan pro Jahr lediglich rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen will. Wahrscheinlich werden nicht alle Anträge bewilligt oder der Staat muss die Förderung nochmals erhöhen. Trotz des unbürokratischen Verfahrens sei es entscheidend, die Anträge strategisch und präzise zu formulieren und vor allem die Personalkosten intern korrekt zu dokumentieren.
Der Autor: Jens Gieseler ist freier Journalist