Forschungszulagengesetz

Drei Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

16. Dezember 2020, 11:19 Uhr | Jens Gieseler
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Seit Mitte September können Unternehmen im Rahmen des Forschungszulagengesetz steuerliche Begünstigungen für Personalausgaben im Bereich F&E beantragen. Mit diesen drei Tipps können Sie bis zu einer Million Euro Fördermittel beziehen.

Unternehmen können bei der sogenannten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Anträge auf eine steuerliche Begünstigung für Personalausgaben ihrer Forschung und Entwicklung (FuE) stellen. Mit maximal einer Million Euro pro Unternehmen und Jahr fördert der Bund 25 Prozent der FuE-Personalkosten inklusive Arbeitgeberkosten für Vorsorgeleistungen. Vor allem mittelständische Betriebe sollen von dem seit 1.1.2020 geltenden Forschungszulagengesetz profitieren. Gegenüber der klassischen Zuschussförderung durch Land, Bund oder EU ist der Antrag sehr unbürokratisch gehalten. Besonders vorteilhaft: Die Unternehmen müssen mit dem Projektstart nicht bis zur Bewilligung warten. Sie können die Zulage sogar rückwirkend beantragen.

»Wir sehen, dass sich aktuell sehr viele Unternehmen um diese Förderung bemühen«, sagt Michael Zahm, Geschäftsführer von Partner für Innovation und Förderung (PFIF). Doch gibt er zu bedenken, dass der Bund momentan pro Jahr lediglich rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen will. Wahrscheinlich werden nicht alle Anträge bewilligt oder der Staat muss die Förderung nochmals erhöhen. Trotz des unbürokratischen Verfahrens sei es entscheidend, die Anträge strategisch und präzise zu formulieren und vor allem die Personalkosten intern korrekt zu dokumentieren.

Drei Tipps für Unternehmen

  1. Prägnanz geht vor Vollständigkeit: Wichtig ist, dass die Unternehmen mit der sehr kurzen Beschreibung (4.000 Zeichen) die Bewertungskriterien genau treffen. Da mehrere Anträge pro Firma möglich sind, sollten die Bescheinigungen zunächst für die großen und wichtigen Vorhaben gestellt werden. Später, wenn die Auswahl und Bewertung der BSFZ eindeutig sind, können weitere Anträge nachgereicht werden. Der Spezialist rät, sich so möglichst früh den Rechtsanspruch auf die Zulage zu sichern, bevor es eventuell zu einer Verschärfung der Begutachtung kommt.
  2. Strategische Beantragung: Es ist ratsam, ein Entwicklungsvorhaben nicht nur für das laufende Jahr zu beschreiben, sondern als langfristiges, mehrjähriges Projekt. Denn dadurch gilt die Genehmigung auch für die Folgejahre und gibt dem Unternehmen eine höhere Rechts- und Finanzierungssicherheit.
  3. Genaue Dokumentation: Zahm rät den Unternehmen dringend, die Personalkosten für das beantragte Projekt genau zu dokumentieren und abzurechnen. Viele Regularien sind aktuell noch nicht eindeutig. Nicht immer erfüllt die momentan in den Unternehmen praktizierte Zeiterfassung die Vorgaben. In diesem Fall kann das Finanzamt bei einer späteren Prüfung die Fördergelder wieder zurückfordern – eventuell mit Zinsen. So geschah das in Österreich, wo es eine derartige Förderung bereits länger gibt.

Der Autor: Jens Gieseler ist freier Journalist


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