Welche Rechtsgebiete sind für die Autonomik und damit auch für mobile Roboter relevant? Diese Frage erörterten am 7. November Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf der Tagung „Recht in der Robotik“ beim VDI/VDE-IT in Berlin.
Beim Einsatz neuer Technologien sind in der Regel neue Wirkungen auf Arbeitsorganisation, Rechtsprechung oder Zulassungs- und Versicherungsfragen zu erwarten. Im Fall der Autonomik heißt das: Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme wünschenswert und praktikabel? Diese Fragen gilt es zu beantworten, denn: „Nur wenn es gelingt, die Rechtsnormen an den technischen Fortschritt anzupassen, können wir auch für die Autonomik einen Beitrag zum Abbau von Innovationsbarrieren leisten,“ so Eric Hilgendorf, Rechtsexperte der Begleitforschung des Technologieprogramms „Autonomik – Autonome und simulationsbasierte Systeme für den Mittelstand“ und Leiter des Projektes „Recht und Robotik“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Auf der Veranstaltung in Berlin wurden konkret sieben relevante Rechtsgebiete für die Autonomik festgelegt. Hierfür sollen bis zum nächsten Treffen des Arbeitskreises im März 2012 die Voraussetzungen herausgearbeitet werden, welche die in den 14 Projekten des Technologieprogramms angedachten Innovationen erst ermöglichen. Die sieben für die Autonomik relevanten Rechtsgebiete sind: