Als die Belegschaft vom geplanten Einsatz des Serviceroboters erfährt, kommen Fragen im Hinblick auf den Arbeitsschutz auf. Zwei Kolleginnen mit hohem Interesse an technischen Themen werden daher gemeinsam mit einem Sicherheitsbeauftragten zu einer Fortbildung entsandt. Die beiden werden zu Fachkräften für Mensch-Roboter-Kollaboration weitergebildet und in Themen wie Wartung und Bedienung sowie Arbeitsschutz und Sicherheit von kollaborativen Robotern im industriellen Bereich geschult. Sie können das erworbene Wissen in den Implementierungsprozess einbringen und werden zu Vertrauenspersonen für die Kollegen ihrer Organisationseinheit. Skepsis aus Angst vor Verletzungen lässt sich auf diese Weise durch das Einbringen von Fachwissen in den Implementierungsprozess, aber auch Bottom-up durch sachkundige Ansprechpartner im operativen Geschäft begegnen.
Herausforderung 2
Bei komplexen Servicerobotern ist oft eine große Menge visueller Daten nötig. Das Black-Box-Problem im Hinblick auf die Weiterverarbeitung dieser Daten ist hier zentral. Was geschieht mit diesen Daten? Was passiert darüber hinaus mit den Bewegungsdaten? Mitarbeiter können zudem Angst davor haben, dass der Roboter sie in einer unübersichtlichen Situation nicht richtig erkennt und es zu einem Unfall kommt. Umso wichtiger sind Absicherung und eine klare rechtliche Situation. Mitarbeiter, die von Robotern in komplexen und sicherheitsrelevanten Arbeitsumgebungen unterstützt werden, sollten sich im Hinblick auf Eventualitäten abgesichert fühlen.
Strategie zur Überwindung
Das Management ist gefordert, sich den Fragen rund um Haftung und Datenschutz zu stellen, und beauftragt dementsprechend eine Kanzlei, ein Rechtsgutachten anzufertigen. Die Rechtsexperten beurteilen die Situation aus der Perspektive aller relevanten Rechtsbereiche vom Datenschutz bis zum Strafrecht und fertigen das Rechtsgutachten an. Dieses gibt dem Unternehmen auch die Sicherheit, die Gutachter in Regress zu nehmen, falls es zu einem Schaden kommt, für den ein Mitarbeiter haftbar gemacht wird, der jedoch im Gutachten abweichend bewertet wurde. Die zentralen Informationen aus dem Gutachten lassen sich von der Rechtsabteilung des Unternehmens gemeinsam mit dem Betriebsrat in einem Dokument aufbereiten, das den Mitarbeitern schließlich über firmeninterne Medienkanäle vorgestellt wird.