Messeticker
Vom 22. bis 25. Mai dreht sich auf dem Gelände der Neuen Messe München alles um die Themen Automation und Mechatronik und insbesondere um die Spezialdisziplinen Robotik, Montage sowie industrielle Bildverarbeitung. Alles Wissenswerte rund um die Automatica 2012 haben wir in unserem Messe-Spezial zusammengefasst.
Rund 550 Aussteller präsentieren auf der Sensor+Test vom 22. bis 24 Mai in Nürnberg dem Fachpublikum ihre Neuheiten rund um das breite Themengebiet der Sensorik, Mess- und Prüftechnik.
Aktuelle Neuheiten der Messe, Produkte und Fachbeiträge haben wir in unserem Spezial konzentriert.
Am 24. Mai 2012 findet das DESIGN&ELEKTRONIK-Entwicklerforum »HMI – Komponenten & Lösungen« mit begleitender Fachausstellung statt. Die Themen: »Bedienen und Beobachten: Technik, Know-how und Tools für das Design moderner Benutzerschnittstellen«.
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Die Ergebnisse des seit dem Jahr 2009 von zwei Hochschulen und der Computer&AUTOMATION erarbeiteten Benchmark-Verfahrens für speicherprogrammierbare Steuerungen.
Dynamisches Laden von Rezepturen mit OPC
Herkömmliche Methoden für Rezepturladung und -Management erfordern eine hohe Eigenleistung der Bediener und sind extrem fehleranfällig. Eine einfache offene Architektur auf der Grundlage von OPC und ODBC ist ein guter Ausgangspunkt für ein dynamisches Rezeptur-Management.
Im Überblick: Wer wechselte wohin?
Neuer Vorstand bestätigt - Produktmanager wechselt Unternehmen - Vertriebsleiter eingestellt:
Die Personalien der Branche im Überblick
Technologische Neuheiten, Branchenpartys und News: Fotografische Eindrücke aus der Automatisierungsbranche
Top5
Für den hydraulischen Abgleich
Sicherheitstechnik
Was bei Änderungen an Maschinen zu beachten ist
Selbst wenn eine Maschine schon lange im Betrieb ist, wird sie durch neue Produktivitäts- oder Flexibilitätsanforderungen nicht automatisch zum „alten Eisen“. In vielen Fällen stellt ein Retrofit eine technisch und wirtschaftlich effiziente Alternative zum Neubau dar. Doch Vorsicht: Wer einen Umbau plant, muss einiges beachten – gerade im Hinblick auf den Sicherheitsaspekt.
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Höhere Fahr- und Handhabungsgeschwindigkeiten, neue Werkzeuge oder Werkstückträger für eine flexiblere Maschinennutzung, Integration in automatisierte Materialflusskonzepte, Ersatz von nicht mehr lieferbaren Komponenten – es gibt viele Gründe, weswegen ein Betreiber sich für den Umbau einer Maschine entscheiden kann. Neben der Beachtung funktionstechnischer und wirtschaftlicher Aspekte ist er nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, den Aspekt der Sicherheitstechnik und damit die Relevanz verschiedener Gesetzeswerke zu beachten – will er nach dem Umbau nicht mit einem Bein im „Bau“ stehen.
Die „Mutter“ aller Gesetze zur Maschinensicherheit ist die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EC). Mit ihren abstrakten Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen richtet sie sich zwar zunächst an Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen, definiert aber gleichzeitig den Begriff des Eigenherstellers. Mit anderen Worten: Sie gilt auch für Betreiber, die vorhandene Maschinen zusammenbauen oder umbauen und dabei wesentliche Änderungen vornehmen. Parallel dazu ist – für den in der Praxis überwiegenden Fall des Umbaus zur Eigennutzung – die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Betreiber einzuhalten. Ergo muss er zudem nach dem Umbau dafür Sorge tragen, dass nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten auf dem Stand der Technik gewährleisten. Schließlich greift noch das Geräte- und Produktsicherheits-Gesetz (GPSG), da dessen 9. Verordnung nichts anderes als die Umsetzung der MRL in deutsches Recht ist und zudem über den Begriff der „wesentlichen Veränderung“ eine entsprechend umgebaute Maschine mit einer neuen Maschine hinsichtlich des Inverkehrbringens gleichstellt.
Mit der MRL, der BetrSichV und dem GPSG ist also der rechtliche Rahmen für den Umbau von Maschinen abgesteckt. In der Praxis bleibt dennoch eine Vielzahl von Fragen offen, die von den Gesetzen aufgeworfen werden. Sie zu klären, hat unter anderem der von der EU herausgegebene Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie zum Ziel. Im §72 „Neue und gebrauchte Maschinen“ heißt es: „Die Maschinenrichtlinie gilt auch für Maschinen, die auf gebrauchten Maschinen basieren, welche so wesentlich umgebaut oder wieder aufgebaut worden sind, dass sie als neue Maschinen angesehen werden können.“ Gleichzeitig stellt der Leitfaden in diesem Paragraph klar, dass es keine präzisen und gleichzeitig allgemeingültigen Kriterien für jeden Einzelfall gibt, und empfiehlt die Abstimmung des Umbauers mit den relevanten nationalen Behörden.
Im Inhalt letztlich gleich argumentiert der „blue guide“ – der Leitfaden der EU-Kommission für die Umsetzung der nach dem „neuen Ansatz“ (new Approach) verfassten Richtlinien. Er geht gleichzeitig einen wichtigen Schritt weiter, indem er den Risiko-Aspekt aufgreift. Zitat: „Ergibt die Risikobewertung, dass (nach den Umbau der Maschine) das Risiko (welches von der Maschine ausgeht) zugenommen hat, so sollte das Produkt (die Maschine) in der Regel als neues Produkt (Maschine) bezeichnet werden.“ Damit impliziert der „blue guide“ bei der Bewertung des Umbaus von Maschinen eine strukturierte Vorgehensweise mit kompletter Risikobeurteilung und Dokumentation.
1. Teil: Was bei Änderungen an Maschinen zu beachten ist
2. Teil: Wesentliche Veränderung – ja oder nein?
3. Teil: Umbau-ergänzende Maßnahmen nach der BetrSichV
4. Teil: Wer trägt wann die Verantwortung?
5. Teil: Was passiert mit alter Sicherheitstechnik?








